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News


22.06.2019

Medienmitteilung des Bundesrats vom 14. Juni 2019
Das neue Bundesgesetz "STAF" betrifft unter anderem die Möglichkeit der Schweizer Patentbox und wird schnell umgesetzt werden können.

Inkraftreten des neuen Bundesgesetzes (STAV) am 1. Januar 2020

Am 14. Juni 2019 erging die Medienmitteilung des Bundesrats, dass das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) am 1. Januar 2020 vollständig in Kraft treten wird. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. Juni 2019 beschlossen.

Falls ein Kanton die obligatorischen Bestimmungen der STAF bis am 1. Januar 2020 nicht umsetzt, findet das Bundesrecht direkt Anwendung.

Damit können in der Schweiz auch die Patentbox gemäss Gesetzgebung der Kantone umgesetzt werden.

Unternehmen, die von den Vorteilen einer Patentbox Gebrauch machen möchten, sollten eine entsprechende Planung mit Blick auf das Geschäftsjahr 2020 aufnehmen.